fon +49 (0)69 - 62 27 79   Praxis Dr. med. Susanne Götz
eRezept

eRezept

Seit 01. Januar 2024 ist das sogenannte eRezept Pflicht.

Das eRezept ist die digitale Variante des bekannten papierbasierten roten Rezepts und löst es für die meisten Verschreibungen ab. Da sich nun der Ablauf der Austellung eines Rezepts nicht nur für Ärztinnen und Ärzte bzw. Apothekerinnen und Apotheker sondern auch für Sie ändert, hier nun einige Information dazu.

Austellung eines eRezepts

Der gesamte Ablauf der Ausstellung eines eRezepts ist (noch) nicht praxistauglich. Während früher die MFAs für Sie das Rezept ausgedruckt haben, die Ärztin zwischen zwei Patienten gleich mehrere Rezepte kontrolliert und unterschrieben hat, so daß Sie Ihr Rezept mitnehmen konnten, muß heute das eRezept "signiert" werden was einer digitalen Unterschrift entspricht.

Dieser Vorgang kann technikbedingt bis zu 30 Sekunden pro Rezept dauern. Was sich nicht nach viel Zeit anhört führt aber in der Summe bei der Signierung vieler Rezepte zu erheblichen Störungen im Praxisablauf und damit einhergehenden unnötigen Wartezeiten für Patienten !

Zur Ausstellung des ersten Rezepts im Quartal muß zwingend die Gesundheitskarte vorliegen. Um unnötige Wartezeiten bei Folgerezepten zu vermeiden, bitten wir Sie, regelmäßig benötigte Rezepte mindestens einen Tag vorher zu bestellen.

Einlösen des eRezepts

Das eRezept kann auf drei verschiedene Wege eingelöst werden:

  1. Per Gesundheitskarte

    Sie legen in der Apotheke Ihre Gesundheitskarte vor, die dort eingelesen wird und die Apotheke gibt Ihnen die Medikamente.

    Das ist der einfachste Weg für Patientinnen und Patienten, die ihre Medikamente selbst holen.

  2. Per Ausdruck

    Sie legen in der Apotheke den Ausdruck des eRezepts vor, der dort eingelesen wird und Sie bekommen die Medikamente.

    Einen Ausdruck bekommen Sie von uns allerdings nur wenn Sie Medikamente für jemanden anderes holen, da die Papierform dem Grundgedanken des eRezepts widerspricht und bei Selbstabholung unnötige Ressourcen (Strom, Papier, Toner etc.) verbraucht.

  3. Per eRezept-App

    Sie legen in der Apotheke Ihr Mobiltelefon mit dem QR-Code des eRezepts vor, der dort eingelesen wird und Sie bekommen die Medikamente.

    Sollten Sie Fragen zu der Verwendung der App auf dem Mobiltelefon wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Ein Merkblatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Einlösen des eRezepts inklusive der Links zum Download der eRezept-App finden Sie hier.